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5 L 414/22•Verwaltungsgericht Münster, 2022-08-24, 5 L 414/22
5 L 414/22Verwaltungsgericht24.08.2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-24
Aktenzeichen: 5 L 414/22
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2022:0824.5L414.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Kammer
beschlossen:
Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die ausgeschriebene Stelle einer X. -Q. für „Philosophische Grundfragen der Theologie“ an der Katholisch-Theologischen Fakultät mit dem Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Der Streitwert wird auf 00 Euro festgesetzt
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