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3 K 1463/21•Verwaltungsgericht Münster, 2023-02-03, 3 K 1463/21
3 K 1463/21Verwaltungsgericht03.02.2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-03
Aktenzeichen: 3 K 1463/21
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2023:0203.3K1463.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3 Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.
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