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1 L 1029/22•Verwaltungsgericht Münster, 2023-02-09, 1 L 1029/22
1 L 1029/22Verwaltungsgericht09.02.2023
Zu den (fehlenden) Ansprüchen einer Schülerin auf Verlängerung der Schreibzeit bei schriftlichen Prüfungen sowie auf Zurverfügungstellung von Transkripten für die Bearbeitung von Hörverstehensaufgaben in fremdsprachlichen Fächern.
Entscheidungsdatum: 2023-02-09
Aktenzeichen: 1 L 1029/22
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2023:0209.1L1029.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: AO-SF § 7; AO-SF § 23; APO-GOSt § 13 Abs. 7; APO-GOSt § 14; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1; SchulG NRW § 19 Abs. 2 Nr. 4; VwGO § 123 Abs. 1
Zu den (fehlenden) Ansprüchen einer Schülerin auf Verlängerung der Schreibzeit bei schriftlichen Prüfungen sowie auf Zurverfügungstellung von Transkripten für die Bearbeitung von Hörverstehensaufgaben in fremdsprachlichen Fächern.
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt
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