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13 L 384/23.O•Verwaltungsgericht Münster, 2023-04-25, 13 L 384/23.O
13 L 384/23.OVerwaltungsgericht25.04.2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-25
Aktenzeichen: 13 L 384/23.O
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2023:0425.13L384.23O.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Die Durchsuchung der Wohnräume des Antragsgegners unter der Anschrift G.----- 34, 00000 X. (Hauptwohnsitz) sowie J. 22, 00000 C. (Nebenwohnsitz), seiner Person und der ihm gehörenden Sachen (einschließlich Kraftfahrzeuge, private Mobiltelefone, Speichermedien, PCs, Laptops) sowie der dem Antragsgegner zugewiesenen dienstlichen Datenverarbeitungsgeräte inklusive persönliche Speicherplätze (lokal/Netzwerk), persönlich zugewiesene dienstliche Mobilfunkgeräte sowie persönlich zugewiesene E-Mail-Accounts und seiner persönlichen Behältnisse (Spinde und Waffenfach) auf der Polizeiwache N. , B. 2, 00000 N. , wird angeordnet.
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