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6 L 409/23•Verwaltungsgericht Münster, 2023-06-07, 6 L 409/23
6 L 409/23Verwaltungsgericht07.06.2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-07
Aktenzeichen: 6 L 409/23
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2023:0607.6L409.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, dem Antragsteller ab dem 1. August 2023 vorläufig bis zur Entscheidung im Verfahren in der Hauptsache einen Betreuungsplatz zur frühkindlichen Förderung mit dem Betreuungsumfang von 45 Stunden wöchentlich in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle zur Verfügung zu stellen, der in nicht mehr als 30 Minuten von der Wohnung des Antragstellers erreichbar ist.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Der Antragsteller trägt 1/3 und die Antragsgegnerin 2/3 der Kosten des Verfahrens.
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