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5 K 2287/22•Verwaltungsgericht Münster, 2023-08-21, 5 K 2287/22
5 K 2287/22Verwaltungsgericht21.08.2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-21
Aktenzeichen: 5 K 2287/22
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2023:0821.5K2287.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten übereinstimmend den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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