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1 L 354/24•Verwaltungsgericht Münster, 2024-06-21, 1 L 354/24
1 L 354/24Verwaltungsgericht21.06.2024
Entscheidungsdatum: 2024-06-21
Aktenzeichen: 1 L 354/24
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2024:0621.1L354.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kammer
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin Auskunft über folgende Fragen zu erteilen:
Wie lauten die jeweiligen Werte der bei der Antragsgegnerin vorhandenen Daten bezüglich der jeweils gutachterlich ermittelten Teile der Liegenschaft betreffend das Grundstück rund um das ehemalige Ausflugslokal „X.“ in H.?
Wie hoch war der Kaufpreis des Grundstücks für die Stadt als Käuferin?
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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