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10 U 756/11•OLG Koblenz 10. Zivilsenat, 2011-11-24, 10 U 756/11
10 U 756/11Obergericht / Civil Chamber 1024.11.2011
Eine Beweiswürdigung ist nicht deshalb fehlerhaft, weil nicht zugunsten der Zeugenaussage eines Rechtsanwalts von einer wegen des Berufs besonderen, erhöhten Glaubwürdigkeit desselben ausgegangen wird.(Rn.9)
Entscheidungsdatum: 2011-11-24
Aktenzeichen: 10 U 756/11
ECLI: ECLI:DE:OLGKOBL:2011:1124.10U756.11.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 286 ZPO, § 373 ZPO, §§ 373ff ZPO
Eine Beweiswürdigung ist nicht deshalb fehlerhaft, weil nicht zugunsten der Zeugenaussage eines Rechtsanwalts von einer wegen des Berufs besonderen, erhöhten Glaubwürdigkeit desselben ausgegangen wird.(Rn.9)
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