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1 K 2309/15.TR•VG Trier 1. Kammer, 2016-01-26, 1 K 2309/15.TR
1 K 2309/15.TRVerwaltungsgericht / 1. Kammer26.01.2016
1. Nach Ablauf der Frist zur Berechtigung aus einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland muss eine deutsche Fahrerlaubnis erworben werden.(Rn.25) 2. Ein in der Vergangenheit liegendes Fehlverhalten darf dem Inhaber einer Fahrerlaubnis so lange entgegengehalten werden, wie dies die Tilgungs- und Verwertungsbestimmungen erlauben.(Rn.32)
Entscheidungsdatum: 2016-01-26
Aktenzeichen: 1 K 2309/15.TR
ECLI: ECLI:DE:VGTRIER:2016:0126.1K2309.15.TR.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 2 Abs 1 StVG, § 28 Abs 3 StVG vom 24.04.1998, § 29 Abs 1 StVG vom 24.04.1998, § 29 Abs 3 StVG vom 24.04.1998, § 65 Abs 9 StVG vom 24.04.1998 ... mehr
Rechtskraft: ja
Nach Ablauf der Frist zur Berechtigung aus einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland muss eine deutsche Fahrerlaubnis erworben werden.(Rn.25)
Ein in der Vergangenheit liegendes Fehlverhalten darf dem Inhaber einer Fahrerlaubnis so lange entgegengehalten werden, wie dies die Tilgungs- und Verwertungsbestimmungen erlauben.(Rn.32)
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