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12 U 235/20•OLG Koblenz 12. Zivilsenat, 2020-12-22, 12 U 235/20
12 U 235/20Obergericht / Civil Chamber 1222.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-22
Aktenzeichen: 12 U 235/20
ECLI: ECLI:DE:OLGKOBL:2020:1222.12U235.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Rechtskraft: ja
Die Zurücknahme der Berufung hat den Verlust des Rechtsmittels zur Folge.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 22.217,16 € festgesetzt.
1 Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.
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