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12 U 1178/22•OLG Koblenz 12. Zivilsenat, 2023-01-31, 12 U 1178/22
12 U 1178/22Obergericht / Civil Chamber 1231.01.2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-31
Aktenzeichen: 12 U 1178/22
Dokumenttyp: Beschluss
Die Zurücknahme der Berufung hat den Verlust des Rechtsmittels zur Folge.
Die Kläger haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf bis zu 50.000,00 € festgesetzt.
1 Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.
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