BAG | Anerkenntnisurteil | 2010-05-18 | 7 AZR 500/09 | Haushaltsbefristung - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe
Gesamter Gesetzestext
BAG — 7 AZR 500/09, Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2010-05-18
Aktenzeichen: 7 AZR 500/09
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Vorinstanz: vorgehend ArbG Stendal, 6. August 2008, Az: 4 Ca 71/08, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, 17. April 2009, Az: 9 Sa 403/08, Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Titelzeile
Haushaltsbefristung - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe
Tenor
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 17. April 2009 - 9 Sa 403/08 - aufgehoben.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stendal vom 6. August 2008 - 4 Ca 71/08 - wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Sonstige Leitsätze
1
Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313b Abs. 1 Satz 1 ZPO). Die Beklagte hat den Klageanspruch anerkannt.
Linsenmaier
Gräfl
Schmidt
Zitat
BAG, Anerkenntnisurteil vom 18.05.2010 - 7 AZR 500/09