BAG, Urteil vom 23.02.2011 - 5 AZR 324/10•BAG, 2011-02-23 — 5 AZR 324/10
BAG, Urteil vom 23.02.2011 - 5 AZR 324/10Bag / 5. Senat23.02.2011
BAG | Urteil | 2011-02-23 | 5 AZR 324/10 | Auszahlung der "weiteren Strukturkomponente" bei verspäteter ERA-Einführung
Entscheidungsdatum: 2011-02-23
Aktenzeichen: 5 AZR 324/10
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 1 TVG
Vorinstanz: vorgehend ArbG Kassel, 5. August 2009, Az: 9 Ca 118/09, Urteilvorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 15. März 2010, Az: 17 Sa 1727/09, Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Auszahlung der "weiteren Strukturkomponente" bei verspäteter ERA-Einführung
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. März 2010 - 17 Sa 1727/09 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1 Die Parteien streiten über die ERA-Strukturkomponente für das Jahr 2008.
2 Die Beklagte ist kraft Verbandsmitgliedschaft an die Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie gebunden. Der Kläger, Mitglied der Industriegewerkschaft Metall, ist seit Jahren bei der Beklagten beschäftigt.
3 In einem zwischen den Landesverbänden der Metall- und Elektroindustrie und den IG-Metall-Bezirksleitungen für alle Standorte der Beklagten abgeschlossenen Ergänzungstarifvertrag vom 30. September 2003 wurde der Wegfall der Strukturkomponente 2003 sowie aller künftigen als Strukturkomponenten (im Volumen von 1,39%) auszuzahlenden Einmalbeträge geregelt. Die Beklagte führte das Entgeltrahmenabkommen mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien zum 1. April 2009 ein.
4 Der Kläger begehrt für 2008 die Zahlung der weiteren ERA-Strukturkomponente nach § 4c TV ERA-APF.
5
Der Kläger hat beantragt,
| die Beklagte zu verurteilen, an ihn 1.170,43 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. März 2009 zu zahlen. |
|---|
6 Die Beklagte hat Klageabweisung beantragt.
7
Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Mit der vom Landesarbeitsgericht zugelassenen Revision verfolgt der Kläger sein Zahlungsbegehren weiter.
8 Die Revision des Klägers ist unbegründet. Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts zu Recht zurückgewiesen.
9 I. Der Kläger hat aus den zutreffenden Gründen des landesarbeitsgerichtlichen Urteils keinen Anspruch auf Zahlung der weiteren ERA-Strukturkomponente für 2008 gemäß § 4c TV ERA-APF (vgl. BAG 23. Februar 2011 - 5 AZR 143/10 -) .
10
II. Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO.
| Müller-Glöge | Laux | Biebl | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Kessel | Zoller |