Vorinstanz: vorgehend ArbG Mannheim, 13. Januar 2010, Az: 13 Ca 62/09, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 18. Mai 2010, Az: 14 Sa 17/10, Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 18. Mai 2010 - 14 Sa 17/10 - aufgehoben.
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 13. Januar 2010 - 13 Ca 62/09 - abgeändert und die Klage abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Sonstige Leitsätze
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO) .