Vorinstanz: vorgehend ArbG Schwerin, 17. Dezember 2009, Az: 6 Ca 1285/09, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, 4. Januar 2011, Az: 5 Sa 138/10, Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 4. Januar 2011 - 5 Sa 138/10 - aufgehoben.
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Schwerin vom 17. Dezember 2009 - 6 Ca 1285/09 - abgeändert und die Klage abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Sonstige Leitsätze
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO) .