Vorinstanz: vorgehend ArbG Berlin, 25. November 2010, Az: 23 Ca 2753/10, Urteilvorgehend LArbG Berlin-Brandenburg, 27. Mai 2011, Az: 8 Sa 132/11, Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Auf die Revision der Beklagten zu 1. wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. Mai 2011 - 8 Sa 132/11 - teilweise aufgehoben.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 25. November 2010 - 23 Ca 2753/10 - wird in vollem Umfang zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Sonstige Leitsätze
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO) .