Gesamter Gesetzestext
BAG — 10 AZR 733/14, Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-09
Aktenzeichen: 10 AZR 733/14
ECLI: ECLI:DE:BAG:2015:091215.U.10AZR733.14.0
Dokumenttyp: Urteil
Vorinstanz: vorgehend ArbG Köln, 10. Dezember 2013, Az: 14 Ca 9752/12, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Köln, 9. Oktober 2014, Az: 7 Sa 321/14, Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
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Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 9. Oktober 2014 - 7 Sa 321/14 - teilweise aufgehoben.
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Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10. Dezember 2013 - 14 Ca 9752/12 - teilweise abgeändert und der Klageantrag auf Erteilung von Abrechnungen abgewiesen.
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Im Übrigen wird die Revision der Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Verurteilung zur Zahlung eines Bruttobetrags erfolgt ist und Zinsen erst ab 8. Januar 2013 zu zahlen sind.
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Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens haben der Kläger zu 6 % und die Beklagte zu 94 % zu tragen. Die Kosten der Berufung und der Revision haben der Kläger zu 2 % und die Beklagte zu 98 % zu tragen.
Sonstige Leitsätze
1 Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet.
Schlagwörter
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