Vorinstanz: vorgehend ArbG Neumünster, 30. Oktober 2014, Az: 4 Ca 688 b/14, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, 28. April 2015, Az: 1 Sa 386 e/14, Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 28. April 2015 - 1 Sa 386 e/14 - teilweise aufgehoben.
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 30. Oktober 2014 - 4 Ca 688 b/14 - teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Sonstige Leitsätze
1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO) .