Gesamter Gesetzestext
BAG — 9 AZR 695/15, Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-15
Aktenzeichen: 9 AZR 695/15
ECLI: ECLI:DE:BAG:2016:151116.U.9AZR695.15.0
Dokumenttyp: Urteil
Vorinstanz: vorgehend ArbG Kiel, 19. März 2015, Az: 5 Ca 2124 a/14, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, 13. Oktober 2015, Az: 1 Sa 130/15, Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
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Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 13. Oktober 2015 - 1 Sa 130/15 - aufgehoben.
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Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 19. März 2015 - 5 Ca 2124 a/14 - abgeändert.
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Es wird festgestellt, dass der Klägerin aus dem Jahr 2014 noch zwei Urlaubstage als Ersatzurlaub zustehen und dass ihr über 28 Urlaubstage hinaus jährlich zwei weitere Urlaubstage zustehen.
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Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Sonstige Leitsätze
1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO) .
Schlagwörter
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