Vorinstanz: vorgehend ArbG Essen, 6. Februar 2024, Az: 2 Ca 1956/23, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 26. Juni 2024, Az: 4 SLa 141/24, Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. Juni 2024 - 4 SLa 141/24 - aufgehoben.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 6. Februar 2024 - 2 Ca 1956/23 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens zu tragen.
Sonstige Leitsätze
1 Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 166/24 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 555 Abs. 1, § 313a Abs. 1 ZPO) .