Vorinstanz: vorgehend ArbG Oberhausen, 6. März 2024, Az: 3 Ca 1310/23, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1. Juli 2024, Az: 9 SLa 187/24, Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 1. Juli 2024 - 9 SLa 187/24 - aufgehoben.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 6. März 2024 - 3 Ca 1310/23 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens zu tragen.
Sonstige Leitsätze
1 Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 166/24 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 555 Abs. 1, § 313a Abs. 1 ZPO) .