BGH — 5 StR 113/24, Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-05-06
Aktenzeichen: 5 StR 113/24
ECLI: ECLI:DE:BGH:2024:060524B5STR113.24.0
Dokumenttyp: Beschluss
Vorinstanz: vorgehend LG Lübeck, 18. Dezember 2023, Az: 7 KLs 779 Js 30338/23
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Tenor
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 18. Dezember 2023 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat.
Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
Der Senat bemerkt ergänzend:
Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers A. tragen die rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen sowohl die Annahme der Zueignungsabsicht als auch die des Finalzusammenhangs.
| Gericke | | Köhler | | Resch |
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| von Häfen | | Werner | |