Vorinstanz: vorgehend LG Nürnberg-Fürth, 15. November 2022, Az: 6 KLs 955 Js 160094/22
Spruchkörper: 6. Strafsenat
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 15. November 2022 wird als unbegründet verworfen; jedoch wird die Einziehungsentscheidung dahin geändert, dass der Angeklagte als Gesamtschuldner haftet.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.