Vorinstanz: vorgehend LG Flensburg, 19. November 2024, Az: VIII KLs 104 Js 27144/23
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Flensburg vom 19. November 2024 wird mit der Maßgabe verworfen, dass die Einziehung des Wertes von Taterträgen lediglich in Höhe von 39.890 Euro angeordnet ist (vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts).
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Der Schriftsatz des Verteidigers vom 25. Juli 2025 nebst Anlagen lag vor und war Gegenstand der Beratung.