BVerfG — 1 BvR 2492/15, Nichtannahmebeschluss
Entscheidungsdatum: 2016-03-10
Aktenzeichen: 1 BvR 2492/15
ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2016:rk20160310.1bvr249215
Dokumenttyp: Nichtannahmebeschluss
Vorinstanz: vorgehend SG Konstanz, 30. Juli 2015, Az: S 5 AS 393/15, Gerichtsbescheidvorgehend SG Konstanz, 30. Juli 2015, Az: S 5 AS 1348/14, Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 1. Senat 3. Kammer
Titelzeile
Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
Tenor
Die Anträge auf Ablehnung des Vizepräsidenten Kirchhof, des Richters Masing und der Richterin Baer werden als unzulässig verworfen.
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe
1 Die Kammer entscheidet unter Mitwirkung des Vizepräsidenten Kirchhof, des Richters Masing und der Richterin Baer. Das gegen sie angebrachte Ablehnungsgesuch ist rechtsmissbräuchlich.
2 Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
3 Diese Entscheidung ist unanfechtbar.