Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Erfolglose Besetzungsrüge - Verwerfung von Ablehnungsgesuchen
Gründe
1 Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 22. Februar 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG in Verbindung mit § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.