BVerfG | Beschluss | 2016-09-28 | 2 BvC 65/14 | Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde ohne weitere Begründung
Gesamter Gesetzestext
BVerfG — 2 BvC 65/14, Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-09-28
Aktenzeichen: 2 BvC 65/14
ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2016:cs20160928.2bvc006514
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 24 S 2 BVerfGG, § 48 BVerfGG, § 26 Abs 3 S 3 EuWG
Spruchkörper: 2. Senat
Titelzeile
Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde ohne weitere Begründung
Tenor
Die Mitglieder des Zweiten Senats sind nicht von der Ausübung des Richteramtes ausgeschlossen.
Das Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Zweiten Senats wird als unzulässig verworfen.
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
1 Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 20. Juni 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG in Verbindung mit § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.