BVerfG — 2 BvC 15/15, Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-03-22
Aktenzeichen: 2 BvC 15/15
ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2017:cs20170322.2bvc001515
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 24 S 1 BVerfGG, § 24 S 2 BVerfGG, § 48 BVerfGG, § 26 Abs 3 S 3 EuWG
Spruchkörper: 2. Senat
Titelzeile
Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde sowie Zurückweisung von Ablehnungsgesuchen unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben
Tenor
Das Ablehnungsgesuch gegen die Richterinnen und Richter Voßkuhle, Huber, Hermanns, Müller, Kessal-Wulf, König und Maidowski wird als unzulässig verworfen.
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
1 Dem Ablehnungsgesuch und der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 21. Februar 2017 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG in Verbindung mit § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.