BVerfG — 1 BvR 986/17, Nichtannahmebeschluss
Entscheidungsdatum: 2017-07-24
Aktenzeichen: 1 BvR 986/17
ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2017:rk20170724.1bvr098617
Dokumenttyp: Nichtannahmebeschluss
Normen: § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Vorinstanz: vorgehend AG Plön, 10. Juni 2016, Az: 11 XVII 2421, Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat 3. Kammer
Titelzeile
Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung - Zurückweisung eines rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs in ursprünglicher Besetzung
Tenor
Die Anträge auf Ablehnung des Vizepräsidenten Kirchhof und "anderer" Richter der Kammer werden als unzulässig verworfen.
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe
1 Die Kammer entscheidet unter Mitwirkung des Vizepräsidenten Kirchhof und ihrer weiteren Mitglieder. Das gegen sie angebrachte Ablehnungsgesuch ist rechtsmissbräuchlich.
2 Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
3 Diese Entscheidung ist unanfechtbar.