BVerfG — 1 BvR 1800/19, Kammerbeschluss ohne Begründung
Entscheidungsdatum: 2019-10-01
Aktenzeichen: 1 BvR 1800/19
ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2019:rk20191001.1bvr180019
Dokumenttyp: Kammerbeschluss ohne Begründung
Vorinstanz: vorgehend Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 5. Juli 2019, Az: 10 S 1088/19, Beschlussvorgehend VG Stuttgart, 5. April 2019, Az: 17 K 2064/19, Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat 1. Kammer
Titelzeile
Kammerbeschluss ohne Begründung: Parallelentscheidung
Tenor
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Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
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Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).
Gründe
1 Von einer Begründung im Übrigen wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
2 Diese Entscheidung ist unanfechtbar.