BVerfG | Beschluss | 2020-04-02 | 2 BvC 66/19 | Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben
Gesamter Gesetzestext
BVerfG — 2 BvC 66/19, Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-04-02
Aktenzeichen: 2 BvC 66/19
ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2020:cs20200402.2bvc006619
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 24 S 2 BVerfGG, § 48 BVerfGG
Spruchkörper: 2. Senat
Titelzeile
Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (BVerfGE 7, 99 <109>; 105, 197 <235>).
Gründe
1 Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 23. Januar 2020 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.