BVerfG | Beschluss | 2020-08-05 | 2 BvC 60/19 | Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde ohne weitere Begründung
Gesamter Gesetzestext
BVerfG — 2 BvC 60/19, Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-08-05
Aktenzeichen: 2 BvC 60/19
ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2020:cs20200805.2bvc006019
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 24 S 2 BVerfGG, § 48 BVerfGG, § 26 Abs 3 S 3 EuWG
Spruchkörper: 2. Senat
Titelzeile
Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde ohne weitere Begründung
Tenor
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. § 114 ZPO).
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
1 Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 17. Juni 2020 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG, § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.