BVerfG — 1 BvR 396/18, Kammerbeschluss ohne Begründung
Entscheidungsdatum: 2022-03-28
Aktenzeichen: 1 BvR 396/18
ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220328.1bvr039618
Dokumenttyp: Kammerbeschluss ohne Begründung
Normen: § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Vorinstanz: vorgehend BGH, 11. Oktober 2017, Az: I ZB 96/16, Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat 2. Kammer
Titelzeile
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, da das Rechtsschutzbedürfnis der Beschwerdeführerin inzwischen entfallen ist. Es besteht nicht in Form eines Feststellungsinteresses fort, insbesondere liegt keine konkrete Wiederholungsgefahr für die Beschwerdeführerin vor.
Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Gründe
1 Diese Entscheidung ist unanfechtbar.