BVerfG — 2 BvR 577/25, Nichtannahmebeschluss
Entscheidungsdatum: 2025-07-07
Aktenzeichen: 2 BvR 577/25
ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2025:rk20250707.2bvr057725
Dokumenttyp: Nichtannahmebeschluss
Normen: § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Spruchkörper: 2. Senat 1. Kammer
Titelzeile
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne Begründung - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs gegen "die Senate" des BVerfG
Tenor
Das Ablehnungsgesuch gegen namentlich nicht genannte Richter des Bundesverfassungsgerichts wird als unzulässig verworfen.
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe
1 Das Ablehnungsgesuch ist offensichtlich unzulässig, weil es pauschal "gegen die Senate des Bundesverfassungsgerichts" gerichtet und nicht mit einer nachvollziehbaren Begründung versehen ist. In einem solchen Fall ist kein Richter von der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ausgeschlossen; dienstlicher Stellungnahmen bedarf es nicht (vgl. BVerfGE 142, 1 <4 Rn. 12> m.w.N.).
2 Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
3 Diese Entscheidung ist unanfechtbar.