BVerfG — 2 BvR 931/25, Kammerbeschluss ohne Begründung
Entscheidungsdatum: 2025-07-07
Aktenzeichen: 2 BvR 931/25
ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2025:rk20250707.2bvr093125
Dokumenttyp: Kammerbeschluss ohne Begründung
Normen: § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Vorinstanz: nachgehend BVerfG, 30. Juli 2025, Az: 2 BvR 931/25, Kammerbeschluss
Spruchkörper: 2. Senat 2. Kammer
Titelzeile
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).
Gründe
1 Diese Entscheidung ist unanfechtbar.