BVerfG | Beschluss | 2024-11-13 | 2 BvC 48/23 | Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben
Gesamter Gesetzestext
BVerfG — 2 BvC 48/23, Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-11-13
Aktenzeichen: 2 BvC 48/23
ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2024:cs20241113.2bvc004823
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 24 S 2 BVerfGG, § 48 BVerfGG
Spruchkörper: 2. Senat
Titelzeile
Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
1 Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 14. Juni 2024 genannten Gründen der Erfolg versagt. Das Vorbringen der beschwerdeführenden Person auf das Berichterstatterschreiben hin gibt keinen Anlass für eine abweichende Bewertung. Eine weitere Verlängerung der Stellungnahmefrist war nicht geboten. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.