BVerfG | Beschluss | 2024-10-11 | 2 BvC 10/23, 2 BvC 29/23 | Verwerfung (a-limine-Abweisung) zweier Wahlprüfungsbeschwerden unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben - Ablehnung der Auslagenerstattung
Gesamter Gesetzestext
BVerfG — 2 BvC 10/23, 2 BvC 29/23, Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-10-11
Aktenzeichen: 2 BvC 10/23, 2 BvC 29/23
ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2024:cs20241011.2bvc001023
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 24 S 2 BVerfGG, § 48 BVerfGG
Spruchkörper: 2. Senat
Titelzeile
Verwerfung (a-limine-Abweisung) zweier Wahlprüfungsbeschwerden unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben - Ablehnung der Auslagenerstattung
Tenor
Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
Die Wahlprüfungsbeschwerden werden verworfen.
Die Anträge auf Erstattung der notwendigen Auslagen werden abgelehnt.
Gründe
1 1. Den Wahlprüfungsbeschwerden bleibt aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 3. Mai 2024 genannten Gründen der Erfolg versagt. Das Vorbringen des Beschwerdeführers auf das Berichterstatterschreiben hin gebietet keine andere Bewertung. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
2 2. Die Anträge auf Erstattung der notwendigen Auslagen werden abgelehnt, weil die Voraussetzungen nach § 34a Abs. 3 BVerfGG nicht vorliegen.