BVerwG | Beschluss | 2010-01-18 | 3 B 53/09 | Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen; Eignungsmängel gemäß medizinisch-psychologischem Gutachten; Revisionszulassung
Gesamter Gesetzestext
BVerwG — 3 B 53/09, Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-01-18
Aktenzeichen: 3 B 53/09
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 46 Abs 5 FeV
Vorinstanz: vorgehend Hessischer Verwaltungsgerichtshof, 15. Mai 2009, Az: 2 A 2203/08, Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Titelzeile
Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen; Eignungsmängel gemäß medizinisch-psychologischem Gutachten; Revisionszulassung
Gründe
1 Die Sache hat grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Im Revisionsverfahren kann voraussichtlich unter anderem die Frage geklärt werden, ob Eignungsmängel, die sich aus einem vom Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis vorgelegten medizinisch-psychologischen Gutachten ergeben, das mit Blick auf eine vor der Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis vorgefallenen Trunkenheitsfahrt angefordert worden war, unter Berücksichtigung der europarechtlichen Vorgaben zur Aberkennung des Rechts führen, von dieser Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen.