BVerwG | Beschluss | 2011-02-25 | 7 B 5/11, 7 B 5/11 (7 C 6/11) | Veräußerung einer Deponie; Übergang der öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen
Gesamter Gesetzestext
BVerwG — 7 B 5/11, 7 B 5/11 (7 C 6/11), Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-02-25
Aktenzeichen: 7 B 5/11, 7 B 5/11 (7 C 6/11)
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: KrW-/AbfG, DepV
Vorinstanz: vorgehend Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 7. Oktober 2010, Az: 20 B 10.396, Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Titelzeile
Veräußerung einer Deponie; Übergang der öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen
Gründe
1 Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zuzulassen. In einem Revisionsverfahren kann u.a. die Frage geklärt werden, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen öffentlich-rechtliche Verpflichtungen des Betreibers einer Deponie mit deren Veräußerung auf einen Dritten übergehen.