BVerwG | Beschluss | 2012-03-12 | 3 B 3/12, 3 B 3/12 (3 C 12/12) | Vermögenszuordnung; Bescheid bei vorheriger Einigung; Revisionszulassung
Gesamter Gesetzestext
BVerwG — 3 B 3/12, 3 B 3/12 (3 C 12/12), Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-03-12
Aktenzeichen: 3 B 3/12, 3 B 3/12 (3 C 12/12)
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 2 Abs 1 S 6 VZOG, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Vorinstanz: vorgehend VG Greifswald, 13. Oktober 2011, Az: 6 A 3972/04, Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Titelzeile
Vermögenszuordnung; Bescheid bei vorheriger Einigung; Revisionszulassung
Gründe
1 Die Beschwerde des Klägers ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Das Revisionsverfahren kann Gelegenheit zur Klärung der Frage bieten, ob § 2 Abs. 1 Satz 6 VZOG eine vollständige Einigung über einen konkreten Vermögensgegenstand voraussetzt oder ob die Vorschrift auch anwendbar ist, soweit die Beteiligten sich über Grundsätze einigen, nach denen eine bestimmte Gruppe von Vermögensgegenständen - hier: das ehemalige preußische land- und forstwirtschaftlich genutzte Vermögen - zugeordnet werden soll.