BVerwG | Beschluss | 2012-09-19 | 8 B 44/12, 8 B 44/12 (8 C 40/12) | Revisionszulassung; zu den Folgen bei negativer Feststellung der glücksspielrechtlichen Erlaubnisfähigkeit
Gesamter Gesetzestext
BVerwG — 8 B 44/12, 8 B 44/12 (8 C 40/12), Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-09-19
Aktenzeichen: 8 B 44/12, 8 B 44/12 (8 C 40/12)
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 4 Abs 1 S 1 GlüStVtr BY 2012
Revisionszulassung; zu den Folgen bei negativer Feststellung der glücksspielrechtlichen Erlaubnisfähigkeit
Gründe
1 Die Beschwerde der Beteiligten hat Erfolg. Der Rechtssache kommt grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu. Im Revisionsverfahren wird u.a. voraussichtlich zu klären sein, ob der glücksspielrechtliche Erlaubnisvorbehalt gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV eine vollständige Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten nur rechtfertigt, wenn die fehlende Erlaubnisfähigkeit abschließend festgestellt worden ist.
2 Auf die weiter geltend gemachten Zulassungsgründe kommt es im Hinblick auf die erfolgreiche Grundsatzrüge nicht an.