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10 L 745/11•Verwaltungsgericht des Saarlandes 10. Kammer, 2011-08-19, 10 L 745/11
10 L 745/11Verwaltungsgericht / Chamber 1019.08.2011
Erfolgloser Eilrechtsschutzantrag gegen die Genehmigung einer Luftfahrveranstaltung(Rn.5)
Entscheidungsdatum: 2011-08-19
Aktenzeichen: 10 L 745/11
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2011:0819.10L745.11.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 24 LuftVG, § 31 Abs 1 Nr 12 LuftVG, § 6 Abs 1 LuftVO, § 6 Abs 2 LuftVO, § 8 Abs 2 LuftVO ... mehr
Erfolgloser Eilrechtsschutzantrag gegen die Genehmigung einer Luftfahrveranstaltung(Rn.5)
Eine Luftverkehrsveranstaltung auf einem Flugplatz, welcher in dem Anflugkorridor eines großen Flughafens liegt, ist grundsätzlich genehmigungsfähig, wenn die Einzelheiten der Veranstaltung mit der Deutschen Flugsicherung abgestimmt sind. (Rn.6)
Ein Anwohner kann Rechte gegen eine Genehmigung nur geltend machen, wenn er durch diese in seinen Rechten verletzt ist. Gegen eine Genehmigung zur Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe auf 100 Fuß kann er sich nur wenden, wenn für sein Grundstück hierdurch eine besondere Gefährdungslage oder Lärmbelästigung eintritt.(Rn.9)
Die Erteilung einer Erlaubnis von allgemeinen Außenstart- und -landeerlaubnissen für teilnehmende und gemeldete Motorflugzeuge einer Luftverkehrsveranstaltung ist regelmäßig nicht zu beanstanden.(Rn.11)
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