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1 U 93/11 - 27, 1 U 93/11•Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken 1. Zivilsenat, 2012-02-15, 1 U 93/11 - 27, 1 U 93/11
1 U 93/11 - 27, 1 U 93/11Obergericht / I. Zivilkammer15.02.2012
1. Der Anspruch auf Prozesszinsen nach § 291 BGB ist von einem Verzug des Schuldners unabhängig. Er besteht unabhängig davon, ob eine Verzinsung vertraglich ausgeschlossen ist. Er entsteht bereits mit Rechtshängigkeit des fälligen Zahlungsanspruchs und setzt nicht mehr voraus, insbesondere keine Antragstellung bereits im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit.(Rn.61) 2. Zu den Voraussetzungen der Verzinsung nach § 291 BGB
Entscheidungsdatum: 2012-02-15
Aktenzeichen: 1 U 93/11 - 27, 1 U 93/11
ECLI: ECLI:DE:OLGSL:2012:0215.1U93.11.27.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 286 Abs 3 BGB, § 291 BGB
Rechtskraft: ja
Der Anspruch auf Prozesszinsen nach § 291 BGB ist von einem Verzug des Schuldners unabhängig. Er besteht unabhängig davon, ob eine Verzinsung vertraglich ausgeschlossen ist. Er entsteht bereits mit Rechtshängigkeit des fälligen Zahlungsanspruchs und setzt nicht mehr voraus, insbesondere keine Antragstellung bereits im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit.(Rn.61)
Zu den Voraussetzungen der Verzinsung nach § 291 BGB
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