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3 K 530/12•Verwaltungsgericht des Saarlandes 3. Kammer, 2013-04-05, 3 K 530/12
3 K 530/12Verwaltungsgericht / 3. Kammer05.04.2013
Nutzungsrechte an einem sog. Erbbegräbnis, die ohne zeitliche Beschränkung erworben wurden, können durch eine Änderung der Friedhofsordnung im Rahmen des Anstaltszwecks nachträglich zeitlich begrenzt und ihre Verlängerung von der Zahlung einer Gebühr abhängig gemacht werden.(Rn.13)
Entscheidungsdatum: 2013-04-05
Aktenzeichen: 3 K 530/12
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2013:0405.3K530.12.0A
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Nutzungsrechte an einem sog. Erbbegräbnis, die ohne zeitliche Beschränkung erworben wurden, können durch eine Änderung der Friedhofsordnung im Rahmen des Anstaltszwecks nachträglich zeitlich begrenzt und ihre Verlängerung von der Zahlung einer Gebühr abhängig gemacht werden.(Rn.13)
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