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10 L 673/13•Verwaltungsgericht des Saarlandes 10. Kammer, 2013-06-04, 10 L 673/13
10 L 673/13Verwaltungsgericht / Chamber 1004.06.2013
Bestehen Zweifel an der körperlichen oder geistigen Eignung des Fahrerlaubnisinhabers zum Führen eines KfZ, so bedarf es zur Abklärung dieser Frage zunächst lediglich einer fachärztlichen medizinischen Begutachtung; die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist insoweit nicht gerechtfertigt.(Rn.19) (Rn.21) (Rn.23)
Entscheidungsdatum: 2013-06-04
Aktenzeichen: 10 L 673/13
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2013:0604.10L673.13.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 11 Abs 3 S 1 Nr 1 FeV, § 11 Abs 6 S 1 FeV, § 11 Abs 6 S 2 FeV, § 11 Abs 8 S 1 FeV, § 46 Abs 1 S 1 FeV ... mehr
Bestehen Zweifel an der körperlichen oder geistigen Eignung des Fahrerlaubnisinhabers zum Führen eines KfZ, so bedarf es zur Abklärung dieser Frage zunächst lediglich einer fachärztlichen medizinischen Begutachtung; die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist insoweit nicht gerechtfertigt.(Rn.19) (Rn.21) (Rn.23)
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