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10 L 1749/12•Verwaltungsgericht des Saarlandes 10. Kammer, 2013-01-14, 10 L 1749/12
10 L 1749/12Verwaltungsgericht / Chamber 1014.01.2013
Der bloße einmalige Besitz auch einer nur geringen Menge eines Betäubungsmittels ist ein Indiz für die Einnahme der Droge und bei harten Drogen eine taugliche, hinreichend aussagekräftige Anknüpfungstatsache für eine Überprüfung der Kraftfahreignung gemäß § 14 Abs 1 FeV.(Rn.11)
Entscheidungsdatum: 2013-01-14
Aktenzeichen: 10 L 1749/12
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2013:0114.10L1749.12.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 11 Abs 8 FeV, § 3 StVG, § 4 Abs 1 FeV, § 46 FeV
Der bloße einmalige Besitz auch einer nur geringen Menge eines Betäubungsmittels ist ein Indiz für die Einnahme der Droge und bei harten Drogen eine taugliche, hinreichend aussagekräftige Anknüpfungstatsache für eine Überprüfung der Kraftfahreignung gemäß § 14 Abs 1 FeV.(Rn.11)
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