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1 L 1120/14•Verwaltungsgericht des Saarlandes 1. Kammer, 2014-10-07, 1 L 1120/14
1 L 1120/14Verwaltungsgericht / 1. Kammer07.10.2014
Steht die in der Sphäre des Erlaubnisinhabers liegende Betriebseinstellung tatsächlich fest, muss der Erlaubnisinhaber darlegen und beweisen, dass die festgestellte Betriebseinstellung den Zeitraum von einem Jahr nicht übersteigt.(Rn.7)
Entscheidungsdatum: 2014-10-07
Aktenzeichen: 1 L 1120/14
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2014:1007.1L1120.14.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 33i GewO, § 49 GewO, § 9 Abs 2 SpielhG SL
Steht die in der Sphäre des Erlaubnisinhabers liegende Betriebseinstellung tatsächlich fest, muss der Erlaubnisinhaber darlegen und beweisen, dass die festgestellte Betriebseinstellung den Zeitraum von einem Jahr nicht übersteigt.(Rn.7)
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