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2 K 1876/12•Verwaltungsgericht des Saarlandes 2. Kammer, 2014-04-08, 2 K 1876/12
2 K 1876/12Verwaltungsgericht / 2. Kammer08.04.2014
1. Ein Beamter kann aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn in der Regel keinen Anspruch auf Beförderung herleiten.(Rn.41) (Rn.46) 2. Die Gewährung einer Verwendungszulage kommt erst in Betracht, wenn einer Beförderung des Beamten in das höherwertige Amt keine laufbahnrechtlichen Hindernisse mehr entgegenstehen (Beförderungsreife).(Rn.64)
Entscheidungsdatum: 2014-04-08
Aktenzeichen: 2 K 1876/12
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2014:0408.2K1876.12.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 19 Abs 2 BBesG, § 46 Abs 1 S 1 BBesG, Art 33 Abs 2 GG, Art 33 Abs 5 GG, § 11 Abs 3 Nr 3 BG SL ... mehr
Ein Beamter kann aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn in der Regel keinen Anspruch auf Beförderung herleiten.(Rn.41) (Rn.46)
Die Gewährung einer Verwendungszulage kommt erst in Betracht, wenn einer Beförderung des Beamten in das höherwertige Amt keine laufbahnrechtlichen Hindernisse mehr entgegenstehen (Beförderungsreife).(Rn.64)
Zu Leitsatz 2: vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30.09.
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