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3 K 1019/13•Verwaltungsgericht des Saarlandes 3. Kammer, 2014-08-18, 3 K 1019/13
3 K 1019/13Verwaltungsgericht / 3. Kammer18.08.2014
Entspricht der Ausbauzustand der Fahrbahn einer Straße der Merkmalsregelung einer wirksamen Erschließungsbeitragssatzung, so ist diese Teileinrichtung endgültig hergestellt mit der Folge, dass später hinsichtlich der Fahrbahn entstehende Ausbaukosten nicht mehr zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand gehören.(Rn.22) (Rn.23)
Entscheidungsdatum: 2014-08-18
Aktenzeichen: 3 K 1019/13
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2014:0818.3K1019.13.0A
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Normen: § 127 Abs 2 Nr 1 BauGB, § 132 Nr 4 BauGB, § 133 Abs 2 S 1 BauGB, § 133 Abs 3 S 3 BauGB, § 42 Abs 2 VwGO
Entspricht der Ausbauzustand der Fahrbahn einer Straße der Merkmalsregelung einer wirksamen Erschließungsbeitragssatzung, so ist diese Teileinrichtung endgültig hergestellt mit der Folge, dass später hinsichtlich der Fahrbahn entstehende Ausbaukosten nicht mehr zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand gehören.(Rn.22) (Rn.23)
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