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5 L 1781/12•Verwaltungsgericht des Saarlandes 5. Kammer, 2013-03-20, 5 L 1781/12
5 L 1781/12Verwaltungsgericht / 5. Kammer20.03.2013
1. Eine nach § 64 Abs. 3 Satz 5 LBO (juris: BauO SL) als erteilt geltende Baugenehmigung, die im Widerspruch zu einer Veränderungssperre steht, kann durch einen für sofort vollziehbar erklärten Bescheid nach § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG zurückgenommen werden.(Rn.22) 2. Der Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes muss noch keine Details über den künftigen Plan enthalten, sondern nur hinreichend deutlich die zugrundeliegende Planungsabsicht der Gemeinde zu erkennen geben.(Rn.25)
Entscheidungsdatum: 2013-03-20
Aktenzeichen: 5 L 1781/12
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2013:0320.5L1781.12.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 14 Abs 1 BauGB, § 64 Abs 3 S 5 BauO SL
Eine nach § 64 Abs. 3 Satz 5 LBO (juris: BauO SL) als erteilt geltende Baugenehmigung, die im Widerspruch zu einer Veränderungssperre steht, kann durch einen für sofort vollziehbar erklärten Bescheid nach § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG zurückgenommen werden.(Rn.22)
Der Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes muss noch keine Details über den künftigen Plan enthalten, sondern nur hinreichend deutlich die zugrundeliegende Planungsabsicht der Gemeinde zu erkennen geben.(Rn.25)
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